Wissenswertes

Gute Rechtsberatung und engagierte rechtliche Vertretung sind wertvoll. Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung ab, die wir individuell angepasst auf Ihren Fall mit Ihnen abschließen.

Müssen Sie ein Gerichtsverfahren einleiten oder sind in anderer Form daran beteiligt, haben aber selbst nicht genügend finanzielle Mittel, um die anfallenden Kosten zu bestreiten, kann Ihnen Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.

Einen Link zu dem entsprechenden Formular, das diesbezüglich auszufüllen ist, finden Sie hier:

https://www.justiz.sachsen.de/agl/download/Formblatt_zu_PKH_VKH.pdf

Über alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen kann Sie Frau Rechtsanwältin Wehner ebenso beraten.